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   LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10   

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https://dejure.org/2014,14562
LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10 (https://dejure.org/2014,14562)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.04.2014 - L 1 LW 14/10 (https://dejure.org/2014,14562)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 (https://dejure.org/2014,14562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Altersrente für Landwirte; Fehlen einer lückenlosen Beitragsentrichtung bis zum 31.12.1994; Verfassungsmäßigkeit der Wartezeitregelung des § 90 Abs. 1 ALG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Altersrente für Landwirte; Fehlen einer lückenlosen Beitragsentrichtung bis zum 31.12.1994; Verfassungsmäßigkeit der Wartezeitregelung des § 90 Abs. 1 ALG

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Altersrente für Landwirte; Fehlen einer lückenlosen Beitragsentrichtung bis zum 31.12.1994; Verfassungsmäßigkeit der Wartezeitregelung des § 90 Abs. 1 ALG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 21.03.1991 - 4 RLw 1/90

    Vorzeitiges Altersruhegeld aus der landwirtschaftlichen Altershilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Die in § 2 Abs. 2 Buchst. b GAL eingeführte ununterbrochene Beitragsleistung war durch sachbezogene Gründe gerechtfertigt (vgl. BSG, Urteil vom 21.03.1991, Az. 4 RLw 1/90, in juris).

    Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten entschieden, dass die strukturellen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherung der unselbständigen Versicherten einerseits und die Alterssicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer andererseits die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 314, juris, s. auch BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, juris Rn. 16).

    Demgegenüber sind die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte gleich hoch; die Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskassen werden zu großen Teilen aus Zuschüssen des Bundes finanziert (vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R, juris Rn. 29), wodurch das System der landwirtschaftlichen Altersversorgung einen stark fürsorgerischen Charakter erhält (s. BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, a.a.O).

  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass X.W. bei laufenden Beitragszahlungen (nach 60 Monaten) grundsätzlich einen Versicherungsschutz für den Fall des vorzeitigen Eintritts eines Leistungsfalls (z.B. vorzeitiges Altersgeld im Fall der Erwerbsunfähigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation, §§ 6ff GAL) erworben hatte, der wiederum überwiegend aus Bundesmitteln und nur zu einem geringen Teil aus Beiträgen der Versicherten gezahlt worden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 4 RLw 7/91, juris Rn. 35).

    Unabhängig von der Frage, ob ein Erstattungsanspruch überhaupt unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG fallen kann (zweifelnd etwa BSG, Urteil vom 20.04.1993 - 4 RLw 7/91, juris Rn. 32; Urteil vom 02.12.1999, B 10 LW 15/98 R, SozR 3-5850 § 27a Nr. 3, juris Rn. 20), war jedenfalls (auch hier) mit der erstmaligen Ausgestaltung eines Erstattungsanspruchs in § 27a GAL kein Eingriff in eine bereits geschützte Position verbunden.

    Dass durch die Weiterentrichtungserklärung das Recht zur Erstattung wiederum ausgeschlossen wurde, erscheint angesichts der Freiwilligkeit der Erklärung zumutbar (vgl. BSG, Urteil vom 20.04.1993, 4 RLw 7/91, juris Rn. 32; Beschluss vom 26.04.1999, B 10 LW 20/98 B).

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Dem Gesetzgeber stand bei der Gestaltung der Alterssicherung für Landwirte ein weites sozialpolitisches Ermessen zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.1999, 1 BvR 1750/95).

    Ist dies - wie hier - der Fall, so stellt eine Änderung des Konzepts wegen einer veränderten Sachlage die Verfassungsmäßigkeit der ursprünglichen Regelung nicht in Frage (vgl. Beschluss BVerfG vom 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95).

  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Schon früh hat das Bundesverfassungsgericht anlässlich der unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen für Witwenrenten entschieden, dass die strukturellen Unterschiede in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherung der unselbständigen Versicherten einerseits und die Alterssicherung der landwirtschaftlichen Unternehmer andererseits die unterschiedliche Ausgestaltung der Systeme rechtfertigen (vgl. BVerfGE 25, 314, juris, s. auch BSG, Urteil vom 21.03.1991, 4 RLw 1/90, juris Rn. 16).

    Dabei konnte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass Landwirte regelmäßig auch durch die Vermögenssubstanz ihres Unternehmens abgesichert sind und bei dessen Weitergabe Ansprüche auf Altenteilsleistungen, Pachtzinsen oder Verkaufserlöse erzielt werden können (vgl. BSGE 106, 1 14; BVerfGE 25, 314, juris Rn. 21).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 2 LW 5/09

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von Beitragszeiten in der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Anders als das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 (L 2 LW 5/09, juris Rn. 113) ist der Senat nicht der Auffassung, dass bereits die erstmalige gesetzliche Ausprägung eines Rentenanwartschaftsrechts einen Eingriff in ein von Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht bedeuten kann.

    Gerade Altersrenten, die in einheitlicher Höhe gewährt oder jedenfalls durch einen einheitlichen Sockelbetrag maßgeblich geprägt werden, werden sinnvollerweise nur in Abhängigkeit von regelmäßig langfristigen Versicherungszeiten zugesprochen werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Vorlagebeschluss vom 17.03.2010 - L 2 LW 5/09, juris Rn. 171).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 21/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Auch wenn ab diesem Zeitpunkt eine Anwartschaft im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG angenommen wird, liegt insoweit aber kein Eingriff vor (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2012, L 8 LW 21/11, juris Rn. 23).

    Dies ist hier der Fall (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2012, L 8 LW 21/11, juris Rn. 30f).

  • BSG, 16.03.1979 - 11 RLw 4/78

    Landwirt - Mehrfache Beitragspflicht - Vorzeitiges Altersgeld - Lückenlose

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Mit dem Lückenlosigkeitsprinzip wurde der Zusammenhang zwischen der Leistung und der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der Beitragszahlung garantiert (vgl. BSG vom 16.03.1979, 11 RLw 4/78; BSG 30.03.2006, B 10 LW 3704 R, juris Rn. 15).

    Ansonsten wäre auch eine ungerechtfertigte Bevorteilung gegenüber den in der Landwirtschaft verbleibenden und weiter ihre Beiträge zahlenden Landwirten eingetreten (s. BSG, Urteil vom 16.03.1979, 11 RLw 4/78, BSGE 48, 106, 108).

  • BVerfG, 03.09.1982 - 1 BvR 114/79
    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Beitragspflicht und Leistungserwartung standen in einem angemessenen Verhältnis zueinander (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.1982, 1 BvR 114/79, SozR 5850 § 27 Nr. 5).

    Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, für Personengruppen, bei denen der tatsächliche Anknüpfungspunkt für eine in ihrem Interesse gedachte soziale Sicherung (Unternehmereigenschaft) wegfällt, jedenfalls dann eine uneingeschränkte Fortdauer der Bindung an dieses System der sozialen Sicherung zu normieren, wenn die Herbeiführung der Bindung auf einem freiwilligen Entschluss des Einzelnen beruht und wenn nur so die während der Unternehmertätigkeit begründeten Anwartschaften auf eine soziale Sicherung erhalten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.1982 - 1 BvR 114/79, SozR 5850, § 27 Nr. 5).

  • BVerfG, 21.08.2003 - 1 BvR 429/03

    Kürzung von Renten wegen Erwerbsunfähigkeit aus der landwirtschaftlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Für die Alterssicherung der Landwirte hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen, ob dort erworbene Anwartschaften angesichts des erheblichen Bundeszuschusses zu den Leistungen der landwirtschaftlichen Alterskassen als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG anzusehen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21.08.2003, Az. 1 BvR 429/03, juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat damit etwa einen Eingriff in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch die Kürzung des vorzeitigen Altersgeldes beim Zusammentreffen mit anderen Erwerbsersatzeinkommen (§ 4 Abs. 5 GAL) verneint (vgl. Nichtannahmebeschluss vom 21.08.2003 - 1 BvR 429/03 -, juris).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2014 - L 1 LW 14/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat u.a. in seinen Entscheidungen vom 28.02.1980 (BVerfGE 53, 257), 08.04.1987 (SozR 2200 § 1246 Nr. 142) und 27.02.2007 (BVerfGE 117, 272) für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden, dass die Anwartschaft auf eine Rente durch das Eigentumsrecht des Art. 14 Abs. 1 GG geschützt ist, so wie sie sich aus der jeweiligen Gesetzeslage ergibt.

    Dabei hat das BVerfG darauf abgestellt, dass der Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine vermögenswerte Rechtsposition darstellt, die auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und seiner Existenzsicherung dient (vgl. BVerfGE 53, 257, 290).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 1/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung -

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente -

  • BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 15/98 R

    Abschaffung der Beitragserstattung an mitarbeitende Familienangehörige

  • BSG, 26.04.1999 - B 10 LW 20/98 B

    Begründung und Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen

  • BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 4/84

    Befreiung von einer Beitragspflicht - Altershilfe für Landwirte

  • BSG, 24.11.1964 - 7 RLw 29/63
  • Drs-Bund, 29.09.1967 - BT-Drs V/2123
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 LW 10/03 B

    Wartezeiterfüllung in der Alterssicherung der Landwirte

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 9/01 R

    Altershilfe für Landwirte - Beitragserstattungsanspruch nach § 27a GAL -

  • BSG, 12.06.2001 - B 10 LW 7/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht als Ehegatte/Unternehmer -

  • SG Duisburg, 23.05.2018 - S 20 LW 2/16
    Zur Gesetzesentwicklung, den Gründen hierfür und der Frage der Verfassungsmäßigkeit verweist das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen des Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 -, Rn. 45, juris).

    Dies rechtfertigt insgesamt vergleichsweise strengere Leistungsvoraussetzungen bzw. auch einen geringeren Leistungsumfang in der Alterssicherung der Landwirte" (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2014 - L 1 LW 14/10 -, Rn. 53ff, juris; vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Mai 2012 - L 8 LW 21/11 -, Rn. 21ff, juris).

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